Funktionsstörung
Privater oder beruflicher Stress, schlechtsitzender Zahnersatz oder Zahnfehlstellungen können Einfluss auf das Kiefergelenk, die Muskeln und die Wirbelsäule haben und eine Funktionsstörung/craniomandibuläre Dysfunktion begünstigen.
Anzeichen sind:
- Muskelschmerzen (Gesicht, Hals, Nacken, Schulter)
- Häufige Kopfschmerzen
- Knirschen, Knacken und Schmerzen der Kiefergelenke
- Ohrgeräusche / Tinnitus
- Chronische Verspannung
Mittels einer Funktionsanalyse können die Ursachen der akuten oder chronischen Beschwerden und Schmerzen festgestellt werden.
Als erstes werden die Symptome erfragt und dokumentiert. Danach erfolgt eine genaue Untersuchung des Mund-Kiefer-Systems und seiner Funktionen auf Zahnfehlstellungen, Vorkontakte und auffällige Bewegungsabläufe. Es erfolgt ein palpieren (ertasten) der Kiefergelenke und Kaumuskulatur um Verhärtungen und Verspannungen einzelner Muskelgruppen, sowie eine Schädigung oder Fehlbelastung des Gelenkknorpels zu erkennen. Durch instrumentelle Analyse werden Ihre individuellen Parameter wie z.B. die Bewegungsbahn des Kiefergelenks aufgezeichnet. Mit Hilfe all dieser Informationen kann Ihr Zahnarzt die Art und Ursache der Funktionsstörung erkennen und die entsprechende Therapie einleiten.
Abhängig von der Ursache einer Funktionsstörung/craniomandibuläre Dysfunktion gibt es verschiedene Behandlungsmaßnahmen, die entweder einzeln oder in Kombination angewandt werden.
Geeignete Therapiemittel sind unter anderem eine adjustierte (Bissführungs-)Schiene, Physiotherapie oder manuelle Therapie, die Beseitigung von Störfaktoren und Gleithindernissen an Zähnen und Zahnersatz. Unter Umständen muss eine neue Oberflächenstruktur der Zähne aufgebaut werden.
Manche funktionsanalytische Maßnahmen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Diese Diagnostischen Befunderhebungen müssen nach der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet und als Privatleistung in Rechnung gestellt werden.
Maßnahmen der Physiotherapie und physikalischen Therapie können, bei entsprechender Indikation, auf Grundlage der zahnärztlichen Heilmittelverordnung, als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen verschrieben werden.