Wurzelbehandlung Zahnarzt Black Hildesheim

Wurzelbehandlung

Eine Entzündung des Zahnnervs (Pulpa) kann starke Schmerzen, eine Schädigung des Kieferknochens im Bereich der Wurzelspitzen, Eiterbildung in Kombination mit Schwellung bis hin zum Abszess auslösen.  Auslöser sind meist Kariesbakterien, die in das innere Zahngewebe eindringen und sich hier ausbreiten. Auch Zahnverletzungen durch einen Unfall können zu Entzündungen oder Infektionen des Zahnnervs führen.

Eine Wurzelkanalbehandlung  ist der Versuch, eine derartige Entzündung ausheilen zu lassen und den entzündeten Zahn dauerhaft zu erhalten.

Was passiert bei einer Wurzelbehandlung?

Als erstes wir die Vitalität des betroffenen Zahnes überprüft und eine Röntgenaufnahme angefertigt. In einzelnen Fällen ist eine 3D-Aufnahme hilfreich, in der Regel genügt aber die normale, strahlungsärmere 2D-Aufnahme.

Bei einer endodontischen Behandlung (Wurzelkanalbehandlung) wird der Zahn betäubt und vorsichtig eröffnet. Der Zahnarzt benutzt spezielle feine Instrumente und Feilen, mit denen er den Wurzelkanal aufbereitet und erweitert. Anschließend muss der Kanal gründlich mit desinfizierenden Lösungen gespült werden, um entzündetes Gewebe und Bakterien zu entfernen. Zum Abschluss trocknet der Zahnarzt den Kanal mit feinen Papierspitzen und versiegelt ihn mit speziellen Füllmaterialien, um ein erneutes Eindringen von Bakterien zu verhindern.

Neben den gewöhnlichen Hand-Instrumenten und -Feilen aus Stahl gibt es auch spezielle Nickel-Titan-Instrumente, die von Mikromotoren angetrieben werden. Die Nickel-Titan-Instrumente sind sehr flexibel und eignen sich besonders für Zähne im Seitenzahnbereich und für Wurzelkanäle, die stark gekrümmt sind. Je gründlicher hier die Aufbereitung und Desinfektion der Wurzelkanäle erfolgt, desto höher sind die Erfolgsaussichten einer Wurzelbehandlung.

Die maschinelle Aufbereitung der Wurzelkanäle mit Nickeltitaninstrumenten ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Sie wird nach der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet und als Privatleistung in Rechnung gestellt.